Rechtsprechung
   BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 203/56   

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https://dejure.org/1957,1823
BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 203/56 (https://dejure.org/1957,1823)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1957 - 1 AZR 203/56 (https://dejure.org/1957,1823)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1957 - 1 AZR 203/56 (https://dejure.org/1957,1823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifklausel - Weibliche Arbeitnehmer - Mindestlohn - Verstoß gegen Lohngleichheit - Frauenarbeit - Wirtschaftliche Gleichwertigkeit - Nichtige tarifliche Abschlagsklauseln - Abschluß von Tarifverträgen - Vergleichsverzicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 125
  • DB 1957, 775
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 18.10.1961 - 1 AZR 75/61

    Arbeitsbedingungen - Kollektivrechtliche Regelung - Gesamtheitliche Festlegung -

    'A 236/56 - BAG 4, 24o = AP Np» 16 zu Art» 3 GG und vom 23 März 1 9 5 7 - 1 AZR 2o3/56 - BAG 4, 125 = AP Nr» 17 zu Arb.
  • BAG, 02.06.1961 - 1 AZR 573/59

    Tarifverträge - Grundsätze der Gesetzesauslegung - Wille vertragsschließender

    Der Senat verweist insoweit auf seine ständige Rechtsprechung zur Frage der Frauenlöhne (vgl. Urteile vom 15. Januar 1955 - BAG 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG 2 . März 1955 - AP Nr. 6 zu Art. 3 GG 6 . April 1955 - BAG 1, 348 - AP Nr. 7 zu Art. 3 GG -, 23. März 1957 - BAG 4, 24o = AP Nr. 16 zu Art. 3 GG -, 23. März 1957 - BAG 4, 125 = AP Nr. 17 zu Art. 3 GG -, 23. März,1957 - BAG 4, 133 = AP Nr. 18 zu Art. 3 GG -).
  • BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 122/62

    Gesamteinheitliche allgemeine Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlungsgrundsat -

    "Bei der gesetzlichen Neuordnung ist davon auszugehen, daß tie Wertentscheidungen der Verfassung in Art. 6 Abs. 1 GG üiiGDArtr 6tAl)hoGG-'gleichen Rang haben." Verletzt eine nach dem Erlaß des Grundgesetzes ergangene normative oder gesamteinheitlich aufgestellte Regelung der Arbeitsbedingungen die Grundidee des Arto 6 Abs« 5 GG, so ist eine solche Regelung (hier des Kinderzuschlages) durch keine vernünftigen sachlichen Gründe gerechtfertigt und verstößt daher gegen Arto 3 Abso 1 GGo 3) .ha die Benachteiligung der Mütter von unehelichen Kindern in der hier vorliegenden gesamteinheitlichen Regelung über die Berechnung des für die Arbeit zu gewährenden Lohnes gegen ein gesetzliches Verbot (nämlich Arto 3 Abs.. 1 GG) verstößt, ist sie nach § 134 BGB nichtig» In den Fällen der Nichtigkeit wegen Verfesotairoverstoßes hat der Senat in stän diger Rechtsprechung (vgl» insbesondere die sogenannten Frau enlohnurteile AP Nr» 6 zu Art» 3 GG; BAG 1, 348 = AP Nr» 7 zu Art» 5 GG; BAG 4, 24o = AP Nr» 16 zu Art» 3 GG; BAG 4, 125 = AP Nr. 17 zu Art» 3 GG; BAG 4, 133 = AP Nr. 18 zu Art» 3 G G ; AP Nr. 68 zu Art» 3 GG; AP Nr. 7o zu Art» 3 GG) ausge- Regclung.
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